Wärmepumpen Förderung 2026: So viel Zuschuss gibt es nach der BEG-Reform
Für den Tausch deiner alten Heizung gegen eine Wärmepumpe kannst du 2026 bis zu 80 % Zuschuss bekommen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dafür neue Bedingungen, die mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einhergehen. Die Grundförderung bleibt bestehen, der Einkommensbonus wird gestaffelt, dafür fallen die einzelnen Boni weg.
Welcher Fördertopf für dich zählt, hängt vor allem davon ab, ob du eine Wärmepumpe im Altbau oder im Neubau planst.
Das Wichtigste in 10 Sekunden:
- Grundförderung: 30 Prozent für alle Wärmepumpen im Bestand.
- Maximale Förderung: bis zu 80 Prozent, höchstens 22.400 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
- Neu seit 21.07.2026: gestaffelter Einkommensbonus (bis 40 Prozent), Effizienzbonus fällt weg, Klimabonus sinkt auf 16 Prozent.
- Förderfähige Kosten: auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt.
- Neubau: läuft getrennt über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN), nicht über die BEG.
Entscheidend für die Förderung: Altbau oder Neubau?
Ob du deine Förderung als Zuschuss oder als zinsgünstigen Kredit bekommst, hängt davon ab, ob du eine bestehende Heizung tauschst oder neu baust. Beide Wege werden staatlich unterstützt, aber über unterschiedliche Programme.
- Heizungstausch im Bestand: Du bekommst einen direkten Zuschuss über die BEG, abgewickelt von der KfW. Hier greift die Reform vom 21. Juli 2026.
- Neubau: Es gibt keinen direkten Zuschuss für die Wärmepumpe, sondern einen zinsverbilligten Kredit über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN). Die Reform betrifft den Neubau daher nicht.
Wärmepumpen-Förderung im Bestand: Was ändert sich nach der BEG-Reform?
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Wärmepumpe in Bestandsgebäuden. Die Grundförderung mit 30 % bleibt unverändert erhalten, der Einkommensbonus wird dreistufig gestaffelt und der Effizienzbonus entfällt komplett. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 %.
Gilt mein alter Antrag noch?
Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen und behalten ihre Konditionen.
Anträge, die vor dem 21.07.2026 eingereicht, aber noch nicht zugesagt waren, werden nach den alten Bedingungen geprüft. Neu gestellte Anträge nach dem 27.07.2026 unterliegen den neuen Regelungen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir dir in der folgenden Tabellen zusammengeschrieben:
Förderbaustein | Bisher | Seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
Einkommensbonus | 30 % (einstufig) | 40 / 30 / 10 % (gestaffelt) |
Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
Förderfähige Kosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € |
Maximaler Zuschuss (1. WE) | 21.000 € | 22.400 € (bei 80 %) |
Wie setzt sich die Förderung genau zusammen?
Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Diese können kombiniert werden, bis der maximale Fördersatz von 80 % erreicht ist. Allerdings kommt nicht jeder Haushalt für jeden Baustein infrage, da jeder Boni an seine eigenen Bedingungen geknüpft ist:
- Grundförderung: 30 Prozent für alle.
- Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent, abhängig vom Haushaltseinkommen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für den Tausch einer alten fossilen Heizung.
Die Grundförderung
Die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten erhält jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe in ein Bestandsgebäude einbaut. Dabei ist die Grundförderung absolut unabhängig vom Einkommen oder der alten Heizungsart. Wichtig ist nur, dass die neue Wärmepumpe den Förderkriterien entspricht.
Einkommensbonus und Familienzuschlag
Den Einkommensbonus können Eigentümer beantragen, die ihre Immobilien auch selbst zum Wohnen nutzen. Wie hoch der Bonus ausfällt, ist nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (Bruttoeinkommen) gestaffelt. Je niedriger das Einkommen, desto höher der Bonus.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Bonus ohne Kind | Bonus mit mind. einem Kind unter 18 |
|---|---|---|
bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
30.001 bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
50.001 bis 60.000 € | kein Bonus | 10 % |
ab 60.001 € | kein Bonus | kein Bonus |
Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird dein zu versteuerndes Einkommen für die Förderung einmalig um 10.000 Euro gesenkt.
Beispiel: Eine Familie mit einem Kind und 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kommt durch den Familienzuschlag rechnerisch auf 30.000 Euro. Damit steigt der Einkommensbonus von 30 auf 40 Prozent.
Beispiel:
Eine Familie mit einem Kind und 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen kommt durch den Familienzuschlag rechnerisch auf 30.000 Euro. Damit steigt der Einkommensbonus von 30 auf 40 Prozent.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gibt es für den Austausch einer fossilen Heizung. Dazu zählen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind.
Wichtig: Der Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohnungen. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus schrittweise ab.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die maximale Förderung liegt bei 80 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro (bzw. bis 40.000 Euro mit Kind) und bei 70 Prozent für alle anderen. Die einzelnen Boni sind kombinierbar, bis diese Obergrenze erreicht ist.
Entscheidend für die Auszahlung sind die förderfähigen Kosten. Sie sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt. Was deine Wärmepumpe darüber hinaus kostet, kannst du im Ratgeber Wärmepumpe Kosten nachlesen.
Welche Boni fallen mit der BEG-Reform weg?
Mit der Reform sind der Effizienzbonus für Wärmepumpen (bisher 5 Prozent) und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen (bisher pauschal 2.500 Euro) entfallen.
Für dich als Wärmepumpen-Käufer heißt das: Den Extra-Bonus für Erdreich, Wasser oder ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) gibt es nicht mehr. Im Gegenzug soll ein natürliches Kältemittel mit einem GWP-Wert bis 150 ab 2028 ohnehin verpflichtend werden.
Der neue Wertschöpfungsbonus ab 2027
Ab dem ersten Quartal 2027 ist ein neuer Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 % geplant. Greifen soll er für alle Wärmepumpen aus EU-Fertigung und damit die Produktion der Geräte in der Europäischen Union fördern. Im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen zum gleichen Zeitpunkt von 30 auf 15 %.
Für ein in der EU gefertigtes Gerät bleibt die Förderung damit unterm Strich vergleichbar.
Wie wird sich die Förderung bis 2030 entwickeln?
Voraussichtlich wird die Förderung für Wärmepumpen schrittweise absinken. Nach jetzigem Stand sollen sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 halbjährlich abgesenkt werden.
Unsere Übersicht zeigt die geplanten Entwicklungen für die erste Wohneinheit:
Ab | Förderfähige Kosten (1. WE) | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
21.07.2026 | 28.000 € | 16 % |
01.02.2027 | 27.250 € | 12 % |
01.08.2027 | 26.500 € | 8 % |
01.02.2028 | 25.750 € | 4 % |
01.08.2028 | 25.000 € | entfällt |
ab 01.08.2030 | 22.000 € | entfällt |
Die Kernaussage ist einfach: Wer früher umsteigt, sichert sich die höheren Fördersätze.
Welche Wärmepumpen sind förderberechtigt?
Gefördert werden Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3, die die vorgeschriebenen Schallgrenzwerte einhalten und auf der Liste förderfähiger Anlagen des BAFA stehen.
Die Jahresarbeitszahl misst, wie viel Wärme die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom macht. Eine JAZ von 3 bedeutet also drei Kilowattstunden Wärme je Kilowattstunde Strom.
Infobox: Unsere Wärmepumpen übertreffen die JAZ von 3 bei fachgerechtem Einbau und Anwendung immer. Auch bei der Lautstärke gelten Grenzwerte, die unsere Geräte einhalten und meist deutlich unterschreiten.
💡alpha innotec Wärmepumpen übertreffen die JAZ von 3 bei fachgerechtem Einbau und Anwendung immer.
Auch bei der Lautstärke gelten Grenzwerte, die unsere Geräte einhalten und meist deutlich unterschreiten.
Lohnt sich der Umstieg jetzt oder sollte man lieber warten?
Unsere klare Antwort: Der frühe Umstieg lohnt sich fast immer. Auch wenn die Förderung durch die Reform etwas niedriger geworden ist, bleibt sie dennoch hoch. Zudem sprechen mehrere Entwicklungen gegen ein langes Warten:
- Sinkende Förderung: Der Klimabonus schmilzt ab Februar 2027 ab, die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich.
- Steigende fossile Kosten: Der CO₂-Preis steigt weiter, und ab 2027 greift der europäische Emissionshandel für Gebäude (ETS2). Heizen mit Öl und Gas wird dadurch voraussichtlich deutlich teurer.
Wer den Umstieg ohnehin plant, fährt mit einem früheren Wechsel meist besser.
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten?
Neben dem Zuschuss der KfW gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die du je nach Bedarf nutzen kannst.
Ergänzungskredit der KfW (358/359)
Mit dem Ergänzungskredit überbrückst du die Zeit bis zur Auszahlung des Zuschusses oder finanzierst den Eigenanteil. Liegt dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro, bekommst du besonders günstige Zinsen. Neu ist, dass du den ausgezahlten Zuschuss nicht mehr zwingend zur Tilgung dieses Kredits einsetzen musst.
Steuerliche Absetzbarkeit
Alternativ zur BEG-Förderung kannst du energetische Sanierungen noch bis 2029 steuerlich absetzen: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, bis zu 200.000 Euro pro Objekt. Voraussetzung ist ein mindestens zehn Jahre altes, selbst bewohntes Gebäude. Mit der KfW-Förderung ist der Steuerbonus nicht kombinierbar und in der Regel bringt der direkte Zuschuss mehr.
Kommunale Programme
Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Förderungen an, die du oft mit der staatlichen Förderung kombinieren kannst. Ein Gang zu deiner Kommune lohnt sich fast immer.
Wärmepumpen-Förderung beantragen
Eine Wärmepumpen-Förderung zu beantragen ist nicht schwer und läuft immer ähnlich ab. Wichtig ist immer, dass du den Antrag stellst, bevor du Fachbetriebe oder Handwerker beauftragst.
- Fachbetrieb einbinden: Hol dir ein Angebot und lass die passende Wärmepumpe auslegen.
- Bestätigung zum Antrag erstellen: Dein Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experte erstellt die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Antrag stellen: Reiche den Antrag bei der KfW ein, bevor du den Liefer- und Leistungsvertrag verbindlich abschließt.
- Nachweise einreichen: Nach dem Einbau reichst du die Nachweise ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Fazit
Trotz der Änderungen bleiben die Förderungen für Wärmepumpen 2026 weiter besonders attraktiv. Im Bestand sind sogar weiterhin bis zu 80 % Zuschuss möglich. Der Einkommensbonus verteilt die Förderung sozialer, gleichzeitig sinken Klimabonus und förderfähige Kosten ab 2027 schrittweise. Wer den Umstieg plant, sichert sich mit einem frühen Wechsel die höheren Sätze. Im Neubau läuft die Unterstützung getrennt über das KFN-Programm als zinsgünstiger Kredit.










